AGB

AGB der Firma Gerd Pohlmann
Büro- und Objekteinrichtungen GmbH

Stand: 24.05.2018


§ 1 – Maßgebliche Bedingungen
Diese allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen der Firma Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH (im Folgenden Auftragnehmerin) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (Auftraggeber). Die Bedingungen gelten gegenüber Kaufleuten insbesondere auch, wenn bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt der Geltung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 – Vertragsschluss
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt.

§ 3 – Preise
1. Der Preis bestimmt sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die bei Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer zu berechnen.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktüblichen Preise, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich (10 %) übersteigt.
2.1 Kommt der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers zur Rückabwicklung, behält sich die Auftragnehmerin vor, die für Transport- und Montagekosten, sowie die für die Rücknahme der Ware entstehen den Aufwendungen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem Auftraggeber Zahlung einer Pauschale in Höhe von 25% des Warenwertes zu verlangen.
2.2 Bei den für den Auftragnehmer besonders angefertigten oder speziell beschaffenen Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.3 Die Rücknahme nach Gefahrübergang beschädigter Ware ist ausgeschlossen.
3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person oder juristische Person des öffentlichen Rechts, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
4. Der Preiskalkulation beim Montageauftrag liegen – wenn nichts anderes einzelvertraglich vereinbart ist durchschnittliche Aufwendungen zugrunde. Sind aufgrund baulicher oder
sonstiger Gegebenheiten, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen und die bei Vertragsschluss für die Auftragnehmerin nicht erkennbar waren, Mehraufwendungen erforderlich, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Die Auftragnehmerin ist auch zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, wenn eine angekündigte oder vereinbarte Warenlieferung oder Montage aus Gründen scheitert, die in der Sphäre der Auftraggeberin liegen und hierdurch Mehrkosten – insbesondere Fahr-, Lohn- und Lagerkosten entstehen.

§ 4 – Sachmängelhaftung
Sachmängelhaftung übernimmt die Auftragnehmerin bei Kaufverträgen in folgendem Umfang:
1. Die Auftragnehmerin liefert zunächst nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung o. Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
2. Offensichtliche Mängel müssen der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung mitgeteilt – zur Fristwahrung genügt die Absendung der Anzeige werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt die Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel aus.
2.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, stehen ihm Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Erkennbare Mängel hat der Auftraggeber, welcher Kaufmann ist, innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Ware der Auftragnehmerin schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber, welcher Kaufmann ist, der Auftragnehmerin unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Auftragnehmerin nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf die allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen der Firma Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH (im Folgenden Auftragnehmerin) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (Auftraggeber). Die Bedingungen gelten gegenüber Kaufleuten insbesondere auch, wenn bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich Bezug darauf genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, die Auftragnehmer in stimmt der Geltung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt.
1. Der Preis bestimmt sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die bei Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer zu berechnen.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktüblichen Preise, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich (10 %) übersteigt.
2.1 Kommt der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers zur Rückabwicklung, behält sich die Auftragnehmerin vor, die für Transport- und Montagekosten, sowie die für die Rücknahme der Ware entstehen den Aufwendungen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem Auftraggeber Zahlung einer Pauschale in Höhe von 25% des Warenwertes zu verlangen.
2.2 Bei den für den Auftragnehmer besonders angefertigten oder speziell beschaffenen Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.3 Die Rücknahme nach Gefahrübergang beschädigter Ware ist ausgeschlossen.
3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person oder juristische AGB der Firma Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH Stand: Mai 2018 Person des öffentlichen Rechts, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
4. Der Preiskalkulation beim Montageauftrag liegen – wenn nichts anderes einzelvertraglich vereinbart ist – durchschnittliche Aufwendungen zugrunde. Sind aufgrund baulicher oder sonstiger Gegebenheiten, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen und die bei Vertragsschluss für die Auftragnehmerin nicht erkennbar waren, Mehraufwendungen erforderlich, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Die Auftragnehmerin ist auch zu
einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, wenn eine angekündigte oder vereinbarte Warenlieferung oder Montage aus Grün- den scheitert, die in der Sphäre der Auftraggeberin liegen und hierdurch Mehrkosten – insbesondere Fahr-, Lohn- und Lagerkosten – entstehen. Sachmängelhaftung übernimmt die Auftragnehmerin bei Kaufverträgen in folgendem Umfang:
1. Die Auftragnehmerin liefert zunächst nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung o. Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
2. Offensichtliche Mängel müssen der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung mitgeteilt – zur Fristwahrung genügt die Absendung der Anzeige – werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt die Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel aus.
2.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, stehen ihm Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungs- gemäß nachgekommen ist. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Erkennbare Mängel hat der Auftraggeber, welcher Kaufmann ist, innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Ware der Auftragnehmerin schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber, welcher Kaufmann ist, der Auftragnehmerin unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Auftragnehmerin nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern nicht die Auftragnehmerin die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Sachmängelhaftungsansprüche. Diese betragen für Verbraucher 2 Jahre ab Erhalt der Ware und für Unternehmer 1 Jahr. Eine Herstellergarantie für von der Auftragnehmerin von Dritten bezogener Waren bleibt hiervon unberührt.
5. Bei Sonderanfertigungen übernimmt die Auftragnehmerin keine Sachmängelhaftung für Mängel, deren Ursache auf den Angaben, Weisungen oder Konstruktionsvorgaben und –unterlagen des Auftraggebers beruhen.

§ 5 – Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die verkauften und montierten Waren Eigentum der Auftragnehmerin.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei die Auftragnehmerin als Hersteller gilt. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Auftragnehmerin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
3. Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumanteils (siehe § 5 Ziffer 2) zur Sicherung an die Auftragnehmerin ab. Er ist ermächtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an die Auftragnehmerin auf Rechnung der Auftragnehmerin einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Auftraggeber nicht, auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings, befugt.
4. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum der Auftragnehmerin stehenden Waren und Forderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Auftragnehmerin um mehr als 20%, so wird die Auftragnehmerin auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
7. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich die Auftragnehmerin Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis der Auftragnehmerin weitergegeben werden.
8. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von „eigenen“ Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 6 – Zahlungen und Abschlagszahlungen
1. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig.
2. Die Auftragsnehmerin ist berechtigt bei Montageleistungen angemessene Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils erbrachten Leistungen, einschließlich des Umsatzsteuerbetrages, zu verlangen. Abschlagszahlungen sind binnen 5 Werktagen nach Aufforderung zu leisten. Erfolgt die Abschlagszahlung nicht fristgerecht, kann die Auftragnehmerin die Restarbeiten bis zur Zahlung einstellen.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor Ausführung des Auftrags einen Vorschuss in Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme zu verlangen.

§ 7 – Bestimmungen für den Onlinehandel

§ 7a – Vertragsschluss
Die Warenangebote im Online-Shop der Auftraggeberin stellen eine unverbindliche Einladung dar, Waren bei dieser zu bestellen. Mit der Bestellung der Ware durch das Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot über den Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über den Eingang der Bestellung per Email informieren und zudem den Vertragsschluss bestätigen.

§ 7b – Liefergebiet und Lieferfrist
Die Auftragnehmerin liefert an jede Adresse innerhalb Deutschlands per Paketversand oder Spedition; eine Lieferung außerhalb Deutschlands findet nicht statt. Die Auftragnehmerin wird die Ware bis zu dem Liefertermin, welcher dem Auftraggeber vor dem Versenden der Bestellung mitgeteilt wird, an den Auftraggeber bzw. bei Insellieferungen an den Inselspediteur liefern. Die ungefähre Lieferfrist wird abhängig von der Verfügbarkeit im Online-Shop der Auftragnehmerin angegeben und ist für den Auftraggeber vorab einsehbar. Die Lieferfrist beginnt jeweils am Tag des Vertragsschlusses gemäß § 7a.

§ 7c – Rechnung und akzeptierte Zahlungsmittel
Soweit die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss mit dem Einverständnis des Auftraggebers dessen Emailadresse erhebt und speichert, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin Rechnungen per Email zusendet. Die Preise der Auftragnehmerin verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift, Nachnahme etc.) wird der Auftraggeber vor dem Anklicken des Kaufbuttons informiert.

§ 7d – Lieferkosten
Für jede Lieferung fällt zusätzlich die dem Auftraggeber vor Abgabe seiner Bestellung im Online-Shop mitgeteilte Versandgebühr an. Diese ist abhängig von der bestellten Ware, ob ein Versand über Paketdienst oder Spedition erfolgt und ob es sich um eine Insellieferung handelt. Eine Verpflichtung zur Aufstellung und/oder Montage besteht nur im Falle der gesonderten Bestellung zu den im Online-Shop mitgeteilten Kosten.
§ 7e – Lieferung
Zur genauen Terminabsprache wird sich die Auftragnehmerin telefonisch, per Email oder Brief mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen (außer bei Paketlieferungen). Bei Insellieferungen erfolgt die Lieferung der Ware durch den Inselspediteur an die Bordsteinkante.

§ 7f – Widerrufsrecht für Kaufverträge/Bestellungen von Waren
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
• an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, wenn der Auftraggeber eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden; oder
• an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, wenn der Auftraggeber mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden; oder
• an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat, wenn der Auftraggeber eine
Ware bestellt hat, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin (Firma Gerd Pohlmann Büro-& Objekteinrichtungen GmbH, Metternicher Straße 18,.53919 Weilerswist, (Tel. +49 (0)2254-9404-0, Fax +49 (0)2254-9404-44; E-Mail: webkontakt@pohlraum.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
• Muster-Widerrufsformular- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum (*) Unzutreffendes streichen. Folgen des Widerrufs- Wird der Vertrag widerrufen, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber alle Zahlungen, die diese von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von der Auftragnehmerin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat gewählt, es sei denn, mit diesem wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.- Die Auftragnehmerin kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
• Der Auftraggeber muss die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser die Auftragnehmerin über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Gerd Firma Gerd Pohlmann Büro-& Objekteinrichtungen GmbH, Metternicher Straße 18,.53919 Weilerswist zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren, sowie auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht- paketversandfähiger Waren.
• Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist. “Ausschluss des Widerrufsrechts das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Erstattung von Lieferkosten bei Teilwiderruf wird der Vertrag nur für einen Teil der Waren einer Bestellung widerrufen (Teilwiderruf), werden die Zahlungen für die vom Widerruf umfassten Waren, einschließlich der Lieferkosten erstattet. Soweit jedoch (Teile der) Lieferkosten auch bei Bestellung allein der Waren angefallen wären, für den der Vertrag nicht widerrufen wird, sind diese von der Erstattung ausgenommen.

§ 8 – Speicherung von Daten
Personenbezogene Daten werden von der Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH (Metternicher Strasse 19, 53919 Weilerswist, Telefon 02254 – 9404 – 0, Fax 02254 – 9404 – 44, E- Mail info@pohlraum.de) nur insoweit erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, als dies zur Durchführung eines Auftrages erforderlich ist und um dem Vertragspartner die gewünschten Informationen und Dienstleistungen anbieten zu können. Erforderlichenfalls werden vor der Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos die Daten zur Kreditprüfung und – überwachung an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Eine Übermittlung an staatliche Einrichtungen / Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Die Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH behandelt die Daten vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.

§ 9 – Schufa Auskunft
Die Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH wird vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die RRAE diese Information an die SCHUFA. Soweit nach Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, kann die RRAE hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann ich mich über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service-Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

§ 10 – Marketing
Ferner nutzt die Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH mit vorliegender Einwilligung der Betroffenen die Daten für eigene Marketingzwecke. Dieser Nutzung kann der Vertragspartner jederzeit durch Mitteilung an die Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH, bzw. deren Datenschutz-beauftragten widersprechen bzw. die Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs/Widerrufs wird die Gerd Pohlmann Büro- und Objekteinrichtungen GmbH die Daten des Vertragspartners für Marketingzwecke nicht mehr nutzen und die Zusendung von Werbemitteln einstellen. Umfassende Informationen zu Ihren Rechten, Ihren Ansprechpartnern, etc. finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Datenschutz. Sollten Sie keine technische Möglichkeit des Zugriffs haben, so senden wir Ihnen auf Anfrage gerne einen entsprechenden Ausdruck zu.

§ 11 – Gerichtsstand und Rechtsgeltung
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Auftragnehmerin zuständig ist. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 12 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.